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Der Standard des BDIH | Text-Nr.: 900040
Der BDIH-Standard hat das Ziel, den Begriff Naturkosmetik im Interesse des Verbrauchers sachlich korrekt und nachvollziehbar zu definieren und Transparenz zu schaffen. Darüber hinaus soll er einen fairen Wettbewerb der Hersteller und Vertreiber von Naturkosmetika ermöglichen. Der Standard beschreibt Anforderungen, welche sich auf die Gewinnung bzw. Erzeugung der Kosmetikrohstoffe sowie auf deren Verarbeitung beziehen. Hierbei werden die Belange des Tier- und Artenschutzes besonders berücksichtigt
1. Pflanzliche Rohstoffe
Pflanzliche Rohstoffe müssen aus zertifiziertem ökologischem Ausgangsmaterial stammen, soweit sie aus Pflanzen bestehen oder gewonnen wurden.
2. Tierische Rohstoffe und Tierschutz
Tierische Rohstoffe
Der Einsatz von Stoffen, die von Tieren produziert werden (z.B. Milch, Honig), ist gestattet. Der Einsatz von Rohstoffen aus toten Wirbeltieren (z.B. Emuöl, Nerzöl, Murmeltierfett, tierische Fette, Collagen und Frischzellen) ist nicht gestattet.
Tierversuche und Endprodukte
Weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte dürfen Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.
Tierversuche und Rohstoffe
Rohstoffe, die vor dem 01.01.1998 noch nicht im Markt vorhanden waren, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie nicht im Tierversuch getestet worden sind. Außer Betracht bleiben hierbei Tierversuche, die durch Dritte durchgeführt wurden, die weder im Auftrag noch auf Veranlassung des Auftraggebers gehandelt haben, noch mit diesen gesellschaftsrechtlich verbunden sind.
3. Mineralische Rohstoffe
Der Einsatz anorganischer und mineralischer Salze, Säuren und Laugen (z.B. Magnesiumsulfat, Natriumchlorid) ist grundsätzlich gestattet. (Ausnahmen siehe Punkt fünf).
4. Erlaubte HerstellungsprozesseFür die Herstellung von Naturkosmetika sind neben physikalischen Verfahren einschließlich der Extraktion mit Wasser, pflanzlichem Alkohol, Kohlensäure, pflanzlichen Fetten und Ölen sowie hieraus gewonnenem Glycerin auch enzymatische und mikrobiologische Verfahren zulässig, wie sie in der Natur vorkommen.
Daneben dürfen Stoffe aus Naturstoffen wie Fette, Öle und Wachse, Zucker, Stärke, Cellulose, Eiweiße, Polysaccharide, Vitamine mittels Hydrolyse, Hydrierung, Veresterung oder sonstigen Spaltungen und Kondensationen gewonnen werden.
5. Nicht erlaubte Stoffe
Stoffe aus den folgenden Stoffgruppen dürfen nicht verwendet werden:
- organisch-synthetische Farbstoffe
- synthetische Duftstoffe
- ethoxilierte Rohstoffe
- Silikone
- Paraffine und andere Erdölprodukte
6. Konservierung
Zum Zwecke des Verbraucherschutzes können erforderlichenfalls die folgenden naturidentischen Konservierungsmittel verwendet werden:
- Benzoesäure und ihre Salze
- Salicylsäure und ihre Salze
- Sorbinsäure und ihre Salze
- Benzylalkohol
Beim Einsatz dieser Konservierungsstoffe ist der Zusatz: "Konserviert mit ... [Name des Konservierungsstoffes]" erforderlich.
7. Riechstoffe
Zugelassen sind natürliche Riechstoffe, die der ISO Norm 9235 entsprechen. Außerdem können biotechnologisch gewonnene Riechstoffe verwendet werden.
8. Radioaktive Bestrahlung
Die Behandlung von pflanzlichen und tierischen Rohstoffen und der Endprodukte mit ionisierenden Strahlen ist nicht zulässig.
Quelle: BDIH Bundesverband Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflegemittel e.V. © BDIH 2010. Alle Rechte vorbehalten.
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